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Im Namen des Volkes? Drucken E-Post
Freitag, 6. März 09

boehmer-und-merkel1

Bis zum Mai 2007 glaubten der Herzberger Sebastian W., seine Familie und seine Freunde sicherlich den oben zitierten Worten von Bundesintegrationsministerin Böhmer und Bundeskanzlerin Merkel. Ob das auch heute noch zutrifft, mag allerdings stark bezweifelt werden.

Der 24-jährige Sebastian W. versuchte auf dem Schützenfest in Herzberg im Mai 2007 einen Streit zu schlichten, was ihm lebensgefährliche Verletzungen und, dadurch hervorgerufen, eine starke und dauerhafte Behinderung einbrachte.
Der Täter: Ein junger, anscheinend wildgewordener Türke!

Und wie nicht anders zu erwarten, wenn es sich beim Opfer um einen Deutschen, beim Täter um einen Ausländer handelt, fiel die Strafe für den ausländischen Gewalttäter entsprechend milde aus: Zwei Jahre auf Bewährung und Schmerzensgeld in Höhe von EUR 5.400 (zu zahlen in den kommenden drei Jahren).
Ist dieses Urteil wirklich im Namen des Deutschen Volkes gefällt worden? Wir zweifeln daran!

Bezeichnend dabei auch, daß Richter Wiegmann laut Harzkurier geäußert haben soll, daß es aufgrund der Umstände "kein milderes Urteil" geben kann. Noch milder?

Laut §226 StGB (Schwere Körperverletzung) hätte die Strafe unserer Ansicht nach weit höher ausfallen können, ja müssen, aber der sogenannte Ausländerbonus scheint auch in unserem Landkreis vergeben zu werden.

Wir meinen: Keine Kuscheljustiz für kriminelle Ausländer, sondern diese in ihre Heimatländer ausweisen!

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 6. März 09 )
 
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